Die aktuellen Sperrbezirke (amerikanische Faulbrut)

Aktuell (Stand April 2022) bestehen keine Faulbrut-Sperrbezirke mehr, der Kreis Steinfurt ist faulbrutfrei.

Das Kreisveterinäramt Steinfurt veröffentlicht Untersuchungs- und Sperrbezirke auf seinen Internetseiten. Zudem wird eine interaktive Karte mit allen Sperrbezirken mit hoher Auflösung bereitgestellt. In der Karte ist eine einfache Möglichkeit enthalten, sich zu informieren, ob die eigenen Völker eventuell in einem Faulbrut Sperrbezirk stehen, oder ob der geplante Wanderplatz eventuell betroffen ist. Dazu muss die jeweilige Adresse in das Feld oben rechts eingegeben werden.

Die Wichtigsten Regelungen für einen Sperrbezirk im Überblick:

  • sämtliche Bienenstände in dem Sperrbezirk sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden, auch solche, die sich zur Zeit der Rapsblüte in dem Sperrbezirk befunden haben,
  • bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden (Ausnahmen siehe Tierseuchenverordnung).
  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

Die Tierseuchenverordnung des Kreisveterinäramtes finden Sie hier.

 

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